Die EU-CosIng-Datenbank enthält jetzt einen Eintrag für natürliches CBD

18/08/2023
EU CosIng Database now includes entry for natural CBD

Wir haben zuvor über den Erfolg unseres paneuropäischen Industrieverbandes - The European Industrial Hemp Association (EIHA.org) - geschrieben und erklärt, wie EIHA im Oktober 2019 Änderungen an der CosIng-Datenbank vorschlug und wie die EU die vorgeschlagenen Änderungen unmittelbar danach umsetzte und damit Cannabis Sativa Leaf Extract in kosmetischen Produkten in allen EU-Mitgliedstaaten vollständig legalisierte. 

Die positiven Auswirkungen der Änderung in der CosIng-Datenbank im Oktober 2019 

Alle unsere CBD-haltigen Produkte sind im Kosmetikprodukte-Benachrichtigungsportal (CPNP) als Kosmetik registriert und werden nicht zum oralen Verzehr vermarktet.

Formula Swiss ist eines von nur einer Handvoll CBD-Unternehmen in Europa, die nicht gegen die Novel Foods Catalogue-Beschränkungen ab Januar 2019 verstoßen, als die EU beschloss, CBD-Produkte als neuartige Lebensmittel einzustufen.

Auswirkungen des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union in der französischen Rechtssache C-663/18 (Kanavape-Fall)

Im November 2020 veröffentlichte der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg die Pressemitteilung Nr. 141/20 zum Urteil in der französischen Rechtssache C-663/18. Über die wichtigen Änderungen haben wir in diesem Artikel berichtet.

Das Gerichtsverfahren betrifft zwei französische Direktoren eines Unternehmens, das CBD-Vape-Öl für elektronische Zigaretten in Frankreich verteilt hat. Das CBD wurde in der Tschechischen Republik aus legalen Hanfpflanzen hergestellt und aus der gesamten pflanzlichen Biomasse, einschließlich der Cannabisblätter und -blüten, gewonnen.

In seinem Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass das Unionsrecht, insbesondere die Bestimmungen über den freien Warenverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten (einschließlich Norwegens und der Schweiz), nationalen Rechtsvorschriften wie den in Rede stehenden entgegensteht.

Der Gerichtshof stellte fest, dass die Bestimmungen über den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union (Artikel 34 und 36 AEUV) anwendbar sind, da das im Ausgangsverfahren in Rede stehende CBD nicht als „Betäubungsmittel“ angesehen werden kann.

In den letzten Monaten seit November 2020 hat das EuGH-Urteil die Rechtslandschaft für CBD-Produkte in den EU-Mitgliedstaaten verändert, und die meisten lokalen Behörden haben ihre rechtliche Haltung zu CBD-Produkten nach dem Urteil geändert, das eindeutig festlegt, dass CBD, das aus der gesamten Hanfpflanze extrahiert wurde (einschließlich Blättern und Blüten), nicht als Droge eingestuft werden sollte.

Die heutigen Änderungen in der CosIng-Datenbank

Seit dem EuGH-Urteil im November 2020 hat die European Industrial Hemp Association ein Update in der CosIng-Datenbank gefordert und beantragt, die Verbote von Cannabis Sativa L. (Beschränkung unter II/306) aufzuheben und mehr INCI-Einträge (Internationale Nomenklatur kosmetischer Inhaltsstoffe) in die Datenbank aufzunehmen. 

Genauer gesagt hat die EIHA die EU aufgefordert, alle Verbote im Zusammenhang mit Cannabiseinträgen in der CosIng-Datenbank zu beseitigen, indem sie berücksichtigt, dass sich das Urteil des EuGH ausdrücklich auf den Ansatz unter Einbeziehung der gesamten Cannabispflanze bezieht (Ziffer 76 des Urteils). Darüber hinaus haben sie vorgeschlagen, dass die EU einen neuen Eintrag in die CosIng-Datenbank mit dem Namen "CANNABIDIOL" einfügt.

Heute hat die EU diese Änderung akzeptiert und CBD in die CosIng-Datenbank implementiert. Den neuen Eintrag für Cannabidiol finden Sie unter diesem Link. Bitte beachten Sie, dass der Eintrag "CANNABIDIOL - DERIVED FROM EXTRACT OR TINCTURE OR RESIN OF CANNABIS" lautet (deutsche Übersetzung: „Cannabidiol – gewonnen aus Extrakt, Tinktur oder Harz von Cannabis“).

Weiterhin wurde CBD mit folgenden Funktionen hinzugefügt: Anti-Sebum, Antioxidans, Hautpflege und Hautschutz. Diese Funktionen können jetzt vermarktet werden, ohne CBD-Kosmetikprodukten medizinische Wirkungen zuzuschreiben.

Das bedeutet auch, dass ab heute nicht nur Cannabis-Blattextrakte in kosmetischen Produkten in der EU zugelassen werden, sondern auch natürlich gewonnenes CBD.

Wir freuen uns natürlich sehr über die Veränderungen in der CosIng-Datenbank und würdigen EIHA und ihr engagiertes Team dafür, diese Änderungen im Namen der gesamten europäischen Cannabisbranche bewirkt zu haben.

Zurück zum Blog

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Bitte beachten Sie, dass Kommentare vor der Veröffentlichung freigegeben werden müssen.

Robin Roy Krigslund-Hansen

Robin Roy Krigslund-Hansen

About the author:

Robin Roy Krigslund-Hansen ist bekannt für sein umfangreiches Wissen und seine Expertise in den Bereichen CBD und Hanfproduktion. Mit einer Karriere, die sich über ein Jahrzehnt in der Cannabisindustrie erstreckt, hat er sein Leben dem Verständnis der Feinheiten dieser Pflanzen und ihrer potenziellen Vorteile für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gewidmet. Im Laufe der Jahre hat Robin unermüdlich daran gearbeitet, die vollständige Legalisierung von Hanf in Europa zu fördern. Seine Faszination für die Vielseitigkeit und das Potenzial der Pflanze für eine nachhaltige Produktion führte ihn zu einer Karriere auf diesem Gebiet.

Mehr über Robin Roy Krigslund-Hansen

Verwandte Produkte