Im Jahr 2022 werden der Anbau von medizinischem Cannabis, sein Verkauf an Patienten und sein Export in der Schweiz legal. Der Ständerat verabschiedete das entsprechende Gesetz am 11. März 2021.
Schweizer Ärzte können ihren Patienten künftig Cannabis-Medikamente direkt auf Rezept verschreiben.
Das Schweizer Parlament hat eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes gebilligt. Die Änderung ist nun zur Schlussabstimmung bereit, die endgültige Genehmigung gilt jedoch als Formalität.
Diejenigen, die auf Cannabis-Arzneimittel angewiesen sind, werden in Zukunft in der Lage sein, sie leichter von ihren Ärzten zu erhalten, wie beide Kammern beschlossen haben. Die Ärzte sind jedoch weiterhin verpflichtet, die Behandlungen beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) zu melden. Heute müssen Sie vor der Verschreibung eine Ausnahmebewilligung des BAG einholen.
Der Ständerat hat die Änderung des Gesetzes einstimmig angenommen. Der Nationalrat hat bereits in der Wintersession zugestimmt. Im Vergleich zum Vorschlag des Bundesrates fügte er hinzu, dass das BAG auch bei der Überwachung Daten zu Nebenwirkungen sammeln sollte. Der Ständerat stimmt diesem Zusatz zu.
Die Bezahlung von Cannabis-Arzneimitteln ist noch nicht geregelt, ebenso wenig die Kostenbeteiligung der Versicherungsunternehmen.
Exportmöglichkeiten für medizinisches Cannabis
Die Änderung des Gesetzes regelt auch den Anbau, die Herstellung, die Verarbeitung und den Handel mit medizinischem Cannabis. Swissmedic wird die Genehmigungsbehörde sein.